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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1 Allgemeine Bestimmungen/Zustandekommen des Vertrags

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschaeftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der Firma 'EDV und Elektrotechnik Riewe'
(= im Folgenden: Firma) und dem Besteller/Kaeufer (= im Folgenden: Kunde). Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma nicht an, es sei denn, die Firma haette ausdruecklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen von Kunden sind verbindliche Angebote. Die Firma kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von 8 Tagen annehmen. Die Firma weist darauf hin, dass die Liefermoeglichkeit vorbehalten ist und bleibt. Eine Lieferung erfolgt ausschliesslich innerhalb Deutschlands.

(3) Hat der Kunde den Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert oder handelt es sich um ein Leasinggeschaeft, bleibt es der Firma ueberlassen, vom Angebot bzw. dem Vertrag zurueckzutreten, sollte die Finanzierung scheitern.

2 Lieferung/Vertragsabwicklung

(1) Die Firma behaelt sich vor, Auftraege, die sich auf mehrere Kaufgegenstaende nicht aber auf Sachgesamtheiten beziehen, in mehreren Teilen auszufuehren, wenn dies durch die frachttechnische Abwicklung notwendig und dem Kunden zumutbar ist.

(2) Von der Firma genannte Lieferfristen und –termine erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat. Die Lieferfristen verlaengern sich angemessen in Faellen hoeherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Lieferung wesentlich erschweren oder unmoeglich machen. Hierzu gehoeren insbesondere Arbeitskampfmassnahmen in Lieferbetrieben sowie im Transportgewerbe, des weiteren bei unvorhergesehenen, von der Firma nicht beeinflussbaren Ereignissen wie Krieg, Katastrophen, pp. Bei Vorliegen dieser oder vergleichbarer Voraussetzungen ist die Firma berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurueckzutreten. In diesen Faellen wird der Kunde unverzueglich ueber die Nichtverfuegbarkeit der Waren informiert. Es gelten die unter 8 (2) genannten Widerrufsfolgen.

(3) Soweit die Firma Software liefert, dient diese nur zur Nutzung auf dem von der Firma gelieferten Geraet. Jede Ueberlassung der Software an Dritte oder die Benutzung auf weiteren Geraeten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhaengig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadenersatz. Es gelten die Bestimmungen des Lizenzvertrages fuer die Software.

(4) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschaeden angeliefert, soll der Kunde diese sofort bei dem Zusteller reklamieren und schnellstmoeglich Kontakt mit der Firma aufnehmen
Telefon: 02252 8321000
Telefax: 02252 8328230,
E-mail: service@edv-und-elektrotechnik.de)

3 Preise/Versandkosten/Zahlungsbedingungen

(1) Als Preis gilt der fuer den jeweiligen Gegenstand am Tag der Bestellung gueltige und im Angebot mitgeteilte Preis inklusive oder exclusive der gueltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzueglich Versandkosten.

(2) Es werden Versandkosten von 9,90 EUR berechnet. Gueltig fuer Lieferungen bis 30 kg.

(3) Bei grossen und sperrigen Artikeln die auf Palette geliefert werden gelten nachfolgende Versandkosten. Diese Artikel sind entsprechend gekennzeichnet. Sie erhalten hierzu eine zusaetzliche Benachrichtigung zur Auftragsbestaetigung per Mail.
Versand auf Halbpalette: 35,00 EUR
Versand auf Palette: 50,00 EUR

(4) Unsere Zahlungsbedingungen sind Vorkasse oder Rechnung.
Rechnung nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Firma im Angebot.


4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollstaendigen Zahlung Eigentum der Firma. Vor Uebergang des Eigentums sind eine Verpfaendung, Sicherungsuebereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung der Firma nicht gestattet.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Firma berechtigt, die Vorbehaltsware zurueckzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprueche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Kunde auf das Eigentum der Firma hinweisen und diese sofort unter Uebergabe der fuer die Intervention notwendigen Unterlagen benachrichtigen. Die Kosten der Intervention traegt der Kunde.

5 Gewaehrleistung

(1) Maengel bezueglich des Produkts muss der Kunde der Firma mitteilen. Nach der Maengelanzeige wird das Produkt auf Kosten der Firma an diese uebersandt.

(2) Die Gewaehrleistung der Firma richtet sich nach §433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschaeftsverkehr ist die Gewaehrleistung auf ein Jahr begrenzt. Die Firma ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfrei einen Ersatz zu stellen.

(3) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezueglich Qualitaet, Farbe, Form, etc. stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsueblich und dem Kunden zumutbar sind

6 Haftung

(1) Fuer andere als durch Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit Verletzungsschlüsselpflicht entstehende Schaeden haftet die Firma nur, soweit diese auf einem vorsaetzlichen oder grobaefahrlaessigem Verhalten oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma oder deren Erfuellungsgehilfen beruhen. Eine darueber hinausgehende Haftung von Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberuehrt.

(2) Der Schadenersatzanspruch fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein weiterer Fall von zwingender Haftung nach Absatz 1 gegeben ist.

(3) Der Kunde ist fuer eine regelmaessige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Loeschung der Festplatte erforderlich sein kann.

(4) Wird der Firma im Rahmen der Gewaehrleistung oder Garantie ein Geraet mit anwendungsbedingten Softwarefehlern des Betriebssystems zur Nachbesserung zur Verfuegung gestellt, erfolgt eine kostenpflichtige neue Vorinstallation der Betriebssoftware und die Neuformatierung des Datentraegers mit Verlust gespeicherter Daten.

(5) Bei Eingriffen des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten waehrend der Gewaehrleistungs- und Garantiezeit in die von der Firma gelieferte Waren erlischen saemtliche Rechte auf Gewaehrleistung, Garantie, Ruecktritt. Entstandene Kosten sind durch den Kunden selbst zu tragen

7 Datenschutz/Datensicherheit

(1) Die Firma behandelt die im Rahmen der Geschaeftsverbindungen erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und beachtet die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes.

(2) Die Firma gibt die personenbezogenen Daten einschliesslich der Hausadresse und der E-mail-Adresse des Kunden nicht ohne seine ausdrueckliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner der Firma, die zur Bestellabwicklung die Uebermittlung von Daten benoetigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, Lieferanten, die den Kunden die Ware direkt ab Werk zustellen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Faellen beschraenkt sich der Umfang der uebermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

(3) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Loeschung der gespeicherten Daten.


8 Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher im Sinne von §13 BGB kann der Kunde seine Vertragserklaerung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gruenden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfaenger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfuellung der Informationspflichten der Firma gem. §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB –InfoV sowie der Pflichten der Firma gem §312 e Abs. 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB –InfoV. Zur Wahrung des Widerrufsrechts genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Sache an:

Firma EDV und Elektrotechnik Riewe
Hochstadenstr. 22
53909 Zuelpich
Telefax: 02252 8328230
E-mail-Adresse: service@edv-und-elektrotechnik.de

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde (Verbraucher) der Firma die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurueckgewaehren, muss er der Firma insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Fuer eine durch die bestimmungsgemaesse Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Der Kunde hat die Kosten und Gefahr der Ruecksendung zu tragen, Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muessen innerhalb von 14 Tagen erfuellt werden. Die Frist beginnt fuer den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklaerung.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Vertraegen zur Lieferung von Waren,
- die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persoenlichen
Beduerfnisse zugeschnitten sind
- oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht fuer eine Ruecksendung geeignet sind
- oder schnell verderben koennen oder deren Verfallsdatum ueberschritten wuerde.
- sowie zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Softwaren,
sofern die gelieferten Datentraeger vom Verbraucher entsiegelt worden sind


9 Schlussbestimmungen

(1) Euskirchen ist ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(2) Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist Euskirchen Erfuellungsort fuer saemtliche sich aus dem Vertragsverhaeltnis ergebenden Verpflichtungen einschliesslich etwaiger Gewaehrleistungsansprueche.

(3) Es gilt ausschliesslich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschaeftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlaegigen gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 31.03.2025

 

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